Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.strande-restaurant.de der FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH. Die FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website wird durch ein Unternehmen betrieben, das Leistungen im öffentlichen Interesse erbringt. Sie unterliegt daher den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit gemäß § 14 LBGG M-V in Verbindung mit § 1 Abs. 2 BITVO M-V.

Bedienhinweise

Allgemeine Bedienung

Die Bedienung der Internetseiten folgt weitestgehend den üblichen Webstandards. Es wurden keine untypischen oder komplexen Bedienkonzepte implementiert. Eine gesonderte Anleitung ist für die Nutzung der Seite nicht erforderlich.

Atypische Bedienhinweise

Bitte beachten Sie, dass Zimmereservierung direkt auf dieser Website, aber über die Einbindung eines Iframes des Anbieters defork erfolgen.

Darstellung und Lesbarkeit

Die Inhalte passen sich automatisch der Bildschirmgröße an (Responsive Design). Die Schriftgröße kann mit den Standardfunktionen Ihres Browsers verändert werden (z. B. Strg + / Strg – bzw. Cmd + / Cmd – auf Mac).
Die Sprache der Website ist korrekt als Deutsch (lang=”de”) ausgezeichnet. Die Lesereihenfolge der Inhalte wurde so strukturiert, dass sie für Nutzer*innen assistiver Technologien nachvollziehbar ist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V sowie der BITVO M-V vereinbar. Einzelne Inhalte entsprechen derzeit nicht den Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
Die Website wurde vollständig neu erstellt. Anpassungen zur Barrierefreiheit erfolgen im Rahmen technischer Weiterentwicklungen.
In Einzelfällen wurde nach Abwägung technischer und wirtschaftlicher Aspekte gemäß § 3 BITVO M-V entschieden, auf die vollständige barrierefreie Umsetzung bestimmter Inhalte zu verzichten, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde oder die Funktionalität erheblich beeinträchtigen könnte.
Die technische Umsetzung erfolgt durch die Qbus Internetagentur im Auftrag und Interesse der FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
Die Website wurde vollständig neu erstellt. Anpassungen zur Barrierefreiheit erfolgen fortlaufend im Rahmen technischer Weiterentwicklungen.
In Einzelfällen wurde nach Abwägung technischer und wirtschaftlicher Aspekte gemäß § 3 BITVO M-V entschieden, auf die vollständige barrierefreie Umsetzung bestimmter Inhalte zu verzichten, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde oder die Funktionalität erheblich beeinträchtigen könnte. 
Die technische Umsetzung erfolgt durch die Qbus Internetagentur im Auftrag und Interesse der FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH.

Nicht-Text-Inhalte

Einzelne Bilder und Frames verfügen über fehlende oder unzureichende Alternativtexte (z. B. nur Dateinamen).

Kontrastverhältnisse

Teilweise nicht ausreichender Farbkontrast bei Texten oder Bedienelementen (< 4,5:1 bzw. < 3:1).

Interaktive Inhalte und Layout

Inhalte, die per Mouseover eingeblendet werden, lassen sich nicht mit ESC oder erneutem Anklicken schließen.
Slideshows/Karusselle können nicht pausiert oder über Tastatur gesteuert werden.
Auf mobilen Geräten fehlen gleichwertige Alternativen zu Wischgesten.
Bei starkem Browser-Zoom (>200 %) kann es zu Layoutproblemen kommen.

Tabellen

Tabellen sind nicht durchgängig semantisch korrekt ausgezeichnet (fehlende , fehlende Beziehungen).
Inhalte sind bei 320 px Breite teilweise nicht vollständig sichtbar.

Formulare

Einige Formularfelder sind nicht korrekt beschriftet oder programmatisch zugeordnet.
Das Plugin „CF7 Formulare“ erfüllt nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1 AA, insbesondere bei Tastaturbedienung, Fehlermeldungen und Label-Zuordnung.

Video- und Audiomedien

Nicht alle Videos verfügen über Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Links

Nicht ausreichend beschriebene Linktexte (z. B. „hier klicken“) erschweren die Nutzung mit Screenreadern.

Struktur und Navigation

Aufzählungen und Überschriftenhierarchien sind nicht durchgängig korrekt ausgezeichnet.
Aktuelle Menüeinträge werden nicht als aktiv erkennbar für Screenreader ausgegeben.
Die Breadcrumb-Navigation („Sie sind hier“) ist nicht als Landmarke ausgezeichnet.

Tastaturbedienung und Fokus

Die Tab-Reihenfolge ist nicht immer logisch.
Es fehlt teilweise ein sichtbarer Fokusindikator.
Vergrößerung durch den Browser kann zu überlappenden Inhalten führen.

PDF-Dokumente

Die meisten PDFs sind nicht barrierefrei (fehlende Tags, Alternativtexte, Lesereihenfolge).

Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache

Texte in Leichter Sprache sowie ein Erklärvideo in Deutscher Gebärdensprache (DGS) stehen derzeit auf dieser Website noch nicht zur Verfügung.
Die Bereitstellung dieser ergänzenden barrierefreien Inhalte ist geplant und soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert werden.
Ziel ist es, die wesentlichen Informationen über die Website und das Angebot des Unternehmens auch in diesen barrierefreien Formaten zugänglich zu machen.

Maßnahmen zur Behebung

Die Website wird schrittweise im Sinne der Barrierefreiheit optimiert. Anpassungen erfolgen im Zuge der technischen Weiterentwicklung und in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. An bestimmten Stellen wurde bewusst auf eine vollständige Umsetzung verzichtet, wenn dies unverhältnismäßig wäre.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.12.2025 erstellt und zuletzt am 30.06.2025 überprüft. Die Prüfung erfolgte vollständig im Zuge der Neuerstellung der Website durch die Qbus Internetagentur GmbH. Dabei kamen folgende Prüfwerkzeuge zum Einsatz:
WAVE Evaluation Tool
axe Accessibility Tool
Siteimprove Accessibility Checker (Chrome-Erweiterung)
Die Bewertung erfolgte nach anerkannten Methoden auf Grundlage der WCAG 2.1 AA sowie der BITV 2.0. Die Qbus Internetagentur GmbH handelt nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine rechtliche Haftung für die Ergebnisse.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben Hinweise auf Barrieren oder benötigen bestimmte Informationen in barrierefreier Form?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und beantworten Ihre Hinweise schnellstmöglich – spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Kontakt:
FH Rostocker Hotelbetriebs GmbH
Lange Straße 40
18055 Rostock
Telefon: 0381 37500
E-Mail: willkommen@strande-restaurant.de
Web: www.strande-restaurant.de

Feedback-Formular

Bitte beachten: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflicht und müssen ausgefüllt werden.

    Durchsetzungsverfahren

    Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

    Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

    Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

    Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

    Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können

    Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.

    Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen

    Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert

    Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.

    In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

    Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

    Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.

    Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.

    Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

    Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

    Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de. Donec porttitor erat